
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel „HER MIT DER KREATIVSTEN ZWEITPLATZIERUNG!“
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die
Westland Deutschland GmbH
Am Bollscheid 50
56424 Mogendorf
Deutschland
(im Folgenden: „Veranstalter“).
2. Teilnahmeberechtigung
- Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Kunden und Handelspartner der Westland Deutschland GmbH sowie deren Mitarbeiter.
- Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich.
- Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Teilnahmezeitraum
Das Gewinnspiel läuft vom 01.09.2025 bis zum 30.04.2026, 23:59 Uhr.
Einsendungen nach diesem Zeitpunkt können nicht berücksichtigt werden.
4. Teilnahmevoraussetzungen
- Um teilzunehmen, gestalten Teilnehmer in ihrem Markt eine kreative Zweitplatzierung von SERAMIS® Produkten (z. B. mit Pflanzen, Deko oder saisonalen Ideen).
- Ein Foto der Platzierung ist per E-Mail an marketingteam@westland.com einzusenden.
- Mit der Einsendung versichern die Teilnehmer, dass sie das Foto selbst erstellt haben und keine Rechte Dritter verletzen. Sie sind damit einverstanden, dass das Foto inklusive Markterwähnung auf dem Instagram Account @seramis veröffentlicht wird.
5. Auswahl der Gewinner
- Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums wird eine Vorauswahl durch den Veranstalter getroffen.
- Anschließend entscheidet die SERAMIS® Instagram-Community per Voting über den Gewinner. Die Vorauswahl wird als Beitrag sowie als Story auf Instagram veröffentlicht (@seramis).
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
6. Gewinne
- Zu gewinnen gibt es eine (1x) Siegertorte im Wert von bis zu 350 €, die direkt an die Ladentheke des Handelspartners geliefert wird.
- Der Gewinn ist nicht übertragbar und kann nicht in bar ausgezahlt werden.
7. Benachrichtigung des Gewinners
- Der Gewinner wird per E-Mail benachrichtigt.
- Erfolgt innerhalb von 7 Tagen keine Rückmeldung, behält sich der Veranstalter vor, den Gewinn anderweitig zu vergeben.
8. Nutzungsrechte
- Mit Einsendung der Fotos räumen die Teilnehmer dem Veranstalter das Recht ein, die eingereichten Bilder für die Berichterstattung rund um das Gewinnspiel sowie für Marketingzwecke von SERAMIS® (z. B. Social Media, Website, Newsletter, Printmaterialien) unentgeltlich zu nutzen.
9. Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und nach dessen Abschluss gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
- Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO (Einwilligung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO (Durchführung des Gewinnspiels).
- Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit nach Art. 15–21 DSGVO. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich, führt jedoch zum Ausschluss von der Teilnahme.
- Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.seramis.com/datenschutz.
10. Haftungsausschluss
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für technische Störungen oder verspätete Übermittlungen.
- Für fehlerhafte Angaben der Teilnehmer (z. B. falsche E-Mail-Adresse) wird keine Haftung übernommen.
- Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel stehen, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
11. Vorzeitige Beendigung / Änderung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder vorzeitig zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Soweit zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.